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  • stebac

mehr als 1000 Beiträge seit 22.03.2008

Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierun

Bergfalke schrieb am 28.11.2020 08:22:

..

Rassismus ist eine legale und legitime Meinung, nur physische Gewalt ist ein Verbrechen!
..

Nö:

https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-2&chapter=4&clang=_en

Zitat aus Art 4a:

".. jede Verbreitung von Ideen, die sich auf die Überlegenheit einer Rasse oder den Rassenhass gründen, jedes Aufreizen zur Rassendiskriminierung und jede Gewalttätigkeit oder Aufreizung dazu gegen eine Rasse oder eine Personengruppe anderer Hautfarbe oder Volkszugehörigkeit sowie jede Unterstützung rassenkämpferischer Betätigung einschließlich ihrer Finanzierung zu einer nach dem Gesetz strafbaren Handlung zu erklären,.."

Umgesetzt ist das in § 130 StGB - Volksverhetzung. Die ist genauso wenig von der Meinungsfreiheit gedeckt wie § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede und § 187 Verleumdung, auf die man auch zurück greifen könnte, auch wenn es ihnen nicht gefällt.

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