Ja, hinter dem Satz steh' ich, wenn auch mit einer untenstehenden Spezifikation und der daraus folgenden Einschränkung, daß die Bezeichnung "Hitler-Deutschland" einem falschen Begriff des Reichs - Faschismus entstammt.
Sie legt nämlich nahe, daß zumindest zeitweise die Parole "Ein Reich ein Führer" gestimmt hat, weil - Achtung, Dialektik! - entweder das Reich bzw. sein Führer eine solche "Identität" erzwungen habe, oder sie sich mit der Zustimmung einer Mehrheit der Volksgenossen und der berechneten Duldung der Mehrheit des Restes erworben hätte.
Beides ist falsch.
Denn die Vorstellung lebt davon, die Diktatur der NSDAP am völkischen Ideal der Demokratie zu messen, das die Akklamation und Ermächtigung des Führungspersonals eines Volkes durch dasselbe zum Maßstab nimmt.
Doch weder "Demokratie" noch "Faschismus" sind ihrer eigentümlichen Identität nach mit diesem Ideal, und solcher Meßlatte, in irgend einer Weise korrekt bestimmt.
Schuster will das hier anders sehen, wie folgendes Zitat erkennen läßt:
"Ausgehebelt" ist allerdings das falsche Wort, was man schon daran sieht, dass sich die dritte Gewalt gar nicht beschwert, sondern bestätigt fühlt.
Das war in der Tat im Verlauf der Gleichschaltung der Justiz nach 1933 auch der Fall. Es gab vielleicht ein wenig mehr Widerstand, als die Juridikative der Exekutive aktuell in den Weg legt (tatsächlich weiß ich darüber zu wenig, um es beurteilen zu können), aber der Verlauf der Ermächtigung der Exekutive war damals im Grundsatz derselbe.
Mein Argument ist ohnehin unabhängig von dieser historischen Illustration. Ich hänge es am im Text folgenden Satz auf:
Ihr obliegt es, die Maßnahmen des Gesetzgebers, der Regierung oder die von Behörden auf ihre Übereinstimmung mit der ökonomisch und politisch gegebenen Räson des Staats hin zu überprüfen, was Juristen berufsbedingt im beschränkten Blick auf die Rechtsförmigkeit tun.
Das ist schlicht eine berechnende Lüge.
Die Justiz hat die einklagbare Funktion, die Gesetzgebung und das Staatshandeln auf Übereinstimmung mit geltendem Recht zu prüfen, mit dem Zusatz, daß sie Erweiterungen der Befugnisse und der Freiheiten, welche sich die Exekutive nimmt, in irgend einer Weise mit dem Rechtskorpus in Übereinstimmung zu bringen hat, also mit dem, was in der jeweiligen Demokratie als rechtsstaatlicher Kanon gilt und von obersten Gerichten kodifiziert ist.
Es ist kein taugliches Gegenargument, wenn einer sagt, erfahrungsgemäß, der Praxis nach, komme die Juridikative mehr oder auch minder umstandslos bei der Rechtfertigung der exekutiv verfügten Staatsraison an, und sei es, indem, wie in Deutschland üblich geworden, die Grundsatzurteile namentlich des Verfassungsgerichtes im Zweifel einfach ignoriert werden. Diese Praxis reflektiert freilich einen faschistischen Konsens in Regierung, Juridikative und Volxkörper, aber solcher Konsens hat nichts mit Demokratie zu tun, auch wenn es alles andere als zufällig geschieht, daß Demokratien notorisch einen faschistischen Konsens zwischen Regierten und Regierenden zustande bringen. Der besteht nämlich in nichts anderem, als dem praktischen, gelebten Ideal der Übereinstimmung zwischen Staatsbürger und privater Person, die ja - dies nur zur Illustration - nicht umsonst für Immigranten erstmal grundsätzlich fraglich gestellt wird.
Der faschistische Konsens, die de-facto diktatorischen Freiheiten, die sich demokratische Staatswesen erwerben, hat nichts mit dem Begriff der Demokratie zu tun und ändert nicht ihren wesentlichen Unterschied und auch Gegensatz zum Faschismus oder anderen Formen diktatorischer Regimeherrschaft.
Der besteht nämlich darin, daß Demokratien grundsätzlich den unversöhnlichen Gegensatz zwischen Staats- und Privatbürger anerkennen. Ihn iwie füglich und im Sinne "wohlverstandener" sowie im Bürgerrecht kodifizierter Interessen vorteilhaft - hier kommen die "Werte" und die zugehörige Staatsmoral in die Gleichung - überbrücken zu können, soll die Leistung sowohl der Regierten wie Regierenden, also des "Systems" Demokratie sein.
Und das gelingt halt in den "alten" Demokratien aus durchaus verschiedenen und auch zueinander gegensätzlichen Gründen notorisch so prächtig, daß regelmäßig faschistische Konsense heraus kommen.
Die Corona - Politik nimmt stattdessen an allen Ecken und Enden (wenngleich nicht systematisch, wie das im 3. Reich geschah) mit dem Verweis auf Notwendigkeiten und Zwänge, die gewöhnlich nur in einer Kriegsökonomie geltend gemacht werden, den faschistischen Konsens von Bourgeois und Citoyen zum vorgeblich selbstverständlichen Ausgangspunkt und darin zum Gesetz ihres Handelns.
Das wäre jetzt natürlich an den einzelnen Maßnahmen zu diskutieren, aber da dies Posting wohlmöglich wieder einfach gelöscht werden wird, halte ich das kurz.
Erkennen kann man diesen faschistischen Übergang, der da gemacht wird, systemisch daran, daß und wenn nicht wohlbegründete Zweckmäßigkeiten einer Pandemiebekämpfung zum Maßstab gesetzgeberischen Handelns genommen sind, sondern allenfalls sachlicher Begründung entbehrende, oder solcher Begründung autoritativ entzogene Titel zum Maßstab exekutiver und juridikativer Verfügungen werden, und zusätzlich andere Titel ins Feld geführt werden, nämlich z.B. Gerechtigkeit, oder - mit einigen Zwischenstufen - am Ende einfach die Akzeptanz und Durchsetzbarkeit der Verfügungen, also die Gesetzesautorität an sich selbst.
Genau dort liegt der Übergang, den sogenannte autoritäre Herrschaftskulturen zum Faschismus machen, er kommt im Beschluß zur Erscheinung, zwischen Citoyen und Bourgeois habe nach Möglichkeit kein Stück Papier mehr zu passen, allenfalls das formale Papier eines höchstgerichtlichen Akzepts mit Stempel 'drauf.
Der Schuster mag wissen, warum sich einer unter Berufung auf eine dann doch nicht geleistete, und, wo sie angesprochen ist, auch schlicht falsche und verlogene Kritik der Demokratieideale zum Büttel Advokaten propagandistischer Durchsetzung faschistischer Herrschaftsmaßstäbe und -methoden gegen revoltierende Bürgerseelen macht.
So war Ideologiekritik nicht gemeint, Schuster ...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.05.2021 17:13).