Die Bürgerinnen & Bürger müssen doch nur unmissverständlich klar machen, dass sie sich im öffentlichen Raum nicht von einem privaten Sicherheitsdienst "gängeln" lassen! Sollten die "public private security"/ private Citystreife mit der Polizei drohen (...sonst rufen wir die Polizei...) - bitte schön! Dann soll diese doch kommen, wenn offensichtlich ist, dass es hier bspw. um Nötigung und/ oder Amtsanmaßung der Security geht.
Übrigens "festhalten" (einfache körperliche Gewalt) eines Ordnungssünders i. V. m. Ordnungswidrigkeiten, bis zum Eintreffen der Polizei, dürfen private Sicherheitsdienste nicht. Wer sich einer Kontrolle durch einen privaten Sicherheitsdienstes im öffentlichen Raum entzieht macht sich nicht strafbar, weil diese keine Amts-/ Hoheitsträger sind. Private sind und bleiben Private - genau wie Du und ich. Die Security hat keine Sonderrechte und auch keine "Quasi-Befugnisse", weil sie im öffentlichen Recht gar nicht existieren!
Grüße Haschpappi