jungspund schrieb am 07.05.2021 23:33:
Und diese Panikbehauptung ziehst du woher?
> https://www.km.bayern.de/download/24938_Anlage-Merkblatt-Selbsttests_09.04.2021.pdf
Ab Montag, 12. April gilt daher:
* Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Testhaben.
* Dies gilt auch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 100 liegt.
* Ein negatives Testergebniskann erbracht werden
+ durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird oder
+ durch einen PCR-oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
+ Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nichtaus.
[...]
Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100) bzw. 24 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100) sein.
ESIS Aussendung 05.05.2021 11:06 21-05-05 Kurzinformation zur Neuregelung bzgl. des Unterrichts:
"Liebe Eltern, der bayerische Ministerrat hat für alle Grundschulen eine Neuregelung bzgl. derDurchführung des Unterrichts beschlossen. Neu ist, dass ab kommendem Montag Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand bereits ab einer Inzidenz unter 165 möglich ist"
Und wer "meldet" da? Querschenkerblockwart?
Die Schule bzw. das medizinisch geschulte Personal