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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Rechtswidriger Einsatz privater Sicherheitsdienste im kommunalen Bereich

Obwohl private Sicherheitsdienste im öffentliche Raum über keine Sonderrechte verfügen (und somit den Bürgern gegenüber nicht weisungsbefugt sind) werden "Private" von zahlreichen Stadt-/ Gemeindeverwaltungen mit der Kontrolle von Corona-Massnahmen beauftragt. Herausgekommen ist dabei ein beispielloser "Befugniswildwuchs" (z. B. Personalienfeststellungen, Platzverweisungen) zu Lasten von Grund- & Bürgerrechten. Unabhängig von Pandemie-Zeiten ist die Praxis rechtswidrig!
Erst im Januar '20 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister bei der derzeitigen Rechtslage (Art. 33 Abs. 4 GG) in Deutschland nicht möglich ist (Beschluss vom 3. Januar 2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18).

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000091

Rechtswidrige Corona-Kontrollen durch privaten Sicherheitsdienst in Ostbevern

Nordrhein-Westfalen (NRW) entwickelt sich zunehmend zum Versuchslabor für die Privatisierung der kommunalen Sicherheit und Ordnung. Das zeigt sich auch in Ostbevern, einer Kleinstadt mit etwas über 10000 Einwohnern in NRW. ...

https://ddrm.de/rechtswidrige-corona-kontrollen-durch-privaten-sicherheitsdienst-in-ostbevern/

Kommentar: Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel

Wie private Sicherheitsdienste in der Corona-Krise rechtswidrig für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen

https://www.cilip.de/2020/05/19/kommentar-der-zweck-heiligt-eben-nicht-die-mittel/

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