Obwohl private Sicherheitsdienste im öffentliche Raum über keine Sonderrechte verfügen (und somit den Bürgern gegenüber nicht weisungsbefugt sind) werden "Private" von zahlreichen Stadt-/ Gemeindeverwaltungen mit der Kontrolle von Corona-Massnahmen beauftragt. Herausgekommen ist dabei ein beispielloser "Befugniswildwuchs" (z. B. Personalienfeststellungen, Platzverweisungen) zu Lasten von Grund- & Bürgerrechten. Unabhängig von Pandemie-Zeiten ist die Praxis rechtswidrig!
Erst im Januar '20 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister bei der derzeitigen Rechtslage (Art. 33 Abs. 4 GG) in Deutschland nicht möglich ist (Beschluss vom 3. Januar 2020, Az: 2 Ss-Owi 963/18).
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000091
Rechtswidrige Corona-Kontrollen durch privaten Sicherheitsdienst in Ostbevern
Nordrhein-Westfalen (NRW) entwickelt sich zunehmend zum Versuchslabor für die Privatisierung der kommunalen Sicherheit und Ordnung. Das zeigt sich auch in Ostbevern, einer Kleinstadt mit etwas über 10000 Einwohnern in NRW. ...
https://ddrm.de/rechtswidrige-corona-kontrollen-durch-privaten-sicherheitsdienst-in-ostbevern/
Kommentar: Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel
Wie private Sicherheitsdienste in der Corona-Krise rechtswidrig für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen
https://www.cilip.de/2020/05/19/kommentar-der-zweck-heiligt-eben-nicht-die-mittel/