Volker Putt (1959214e) schrieb am 10.05.2023 15:41:
Ich hätte nichts dagegen, Mörder wieder aus dem Knast zu lassen, wenn ihre Opfer wieder zum Leben erwachen.
Solange sie aber tot bleiben, hat auch die Strafe weiterzulaufen.
Das heisst also,
dass du es schlecht findest,
wenn ein Mensch im Gefängnis stirbt,
weil es sich damit ja seiner Strafe entzieht?
Aus diesem Grunde bin ich auch ein entschiedener Gegner der Todesstrafe: Bei dieser ist die Strafe einfach viel zu schnell vorbei.
Komisch.
Durch den Tod ist also Alles,
alles Gute und alles Schlechte,
für den Verstorbenen vorbei.
Warum soll deiner Meinung nach
der Täter länger leiden als das Opfer?
Das Talionsprinzip ("Auge um Auge, Zahn um Zahn")
ist dir also sogar noch zu milde?
Die Strafe soll also sogar schwerer sein als die Schuld?
(Obwohl das dem §46 StGB widerspricht?)
Reue, Vertrauen in die Rechtsordnung oder Resozialisierung
scheinen für dich also keine Rolle zu spielen.
Geht es dir dabei also um die Abschreckung,
oder einfach nur um den Racheaspekt?
Im deutschen Strafrecht folgt man eher
der vereinigten Präventionstheorie,
als der Vergeltungstheorie.
Vielleicht solltest du Auswandern, z.B. in die USA,
denn dort wird die Vergeltungstheorie priorisiert.