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  • Mathematiker

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2014

Eine täterzentrierte Sicht

Ein 22-Jähriger wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die anschließend in einem Gefängnis vollstreckt wird. Dort stirbt der Verurteilte schließlich im Alter von 92 Jahren.

Dieser Mensch hat fast sein gesamtes Leben, knapp 70 Jahre, durchgängig hinter Gittern verbracht. Und warum? Weil der Gesetzgeber es so fordert. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist ein Ersatz für die abgeschaffte Todesstrafe. § 211 Absatz 1 Strafgesetzbuch sieht für Mord sogar – zwingend – die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe vor.

Nur bedeutet lebenslang in Deutschland folgendes:
- 15 Jahre bei guter Führung und Sozialprognose (dann auf Bewährung)
- Bei besonderer schwere der Schuld kann das Gericht auch eine Mindesthaftdauer verhängen
- Kommt noch die Sicherungsverwahrung hinzu, gibt es einen Schutzauftrag für die Bevölkerung.
- Eine Haftungfähigkeit führt zur Freilassung oder anderweitigen Unterbringung

Nach Verbüßung der Mindesthaftdauer wird regelmäßig geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Entlassung vorliegen.

Das Schöne daran:
So wie das Leben eines Anderen in der Hand des Täters lag, liegt jetzt deren Freilassung in der Hand Anderer.
Wenn also der Beispieltäter 70 Jahre in Knast gesessen hat, dann weil nie die Voraussetzungen für eine Freilassung vorgelegen haben. Und das ist auch gut so.

Teilweise wird jedoch eine Reform der Tötungsdelikte gefordert und damit verbunden die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Ja, ja. Linke wollen auch gerne den Begriff Mord und seine besondere strafrechtliche Behandlung abschaffen und nurnoch von Tötungsdelikten quaken.
Damit wird ein Mörder auf eine Stufe mit Schwangerschaftsabbrecherinnen, oder jemanden, der durch leicht fehlerhaftes Verhalten ungewollt einen Menschen totgefahren hat, gestellt.
Für mich nicht nachvollziehbar.

Es gibt keine hinreichenden Belege dafür, dass allein die lebenslange Freiheitsstrafe abschreckend wirkt und potenzielle Opfer nur durch die Existenz dieses Strafmaßes einen gewissen Schutz genießen.

Ein skurriles Blahblah. Wie soll man so etwas belegen oder wiederlegen?
Fakt hingegen ist, dass die aktuelle Rechtspraxis den Mord für Strafttäter unkalkulierbar macht.
Als schönes Beispiel kann man hier die unsere Clansmen und den Einbruch im Grünen Gewölbe (und auch der Goldmünze) anführen. Ein großer Teil der Beute ist nicht wieder aufgetaucht. Wenn man die zu erwartenden Haftstrafe mit dem Restgewinn aus dem Einbruch verrechnet, kommt ein "Knastlohn" heraus, der weit über dem liegt, was diese Herren je mit regulärer Arbeit zu erwirtschaften in Stande gewesen wären.

Ich bin mittlerweile ein Freund des amerikanischen Modells, das auch kumulierte Strafen zuläßt. So vrbrachte ein Bernard L. Madoff halt den Rest seines Lebens im Knast, statt als Milliardär oder Multimillionär (im Erfolgfalle) oder wohlhandender Mann nach 5 Jahren wieder auf freiem Fuß zu sein.

Beleuchtet man die gewünschte Resozialisierung von Straftätern, erweist sich die lebenslange Freiheitsstrafe zudem als inhuman.

Beleuchtet man das Täterprofil der Leutchen, die wirklich dauerhaft weggesperrt werden, ist es inhuman der Gesellschaft solche Leute zuzumuten.
Oder will der Autor wirklich der Gesellschaft alle 15 Jahre einen perversen Kindervergewaltiger und Mörder zumuten, nur weil die Strafe mal wieder herum ist?

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