In einer sozialen Gruppe sind soziale Regeln zwingend erforderlich, da sonst einzelne Individuen die Gruppe zerstören werden und so die Lebensgrundlage der Gruppe wegfällt. Der Übertretung der Regel muss daher eine Konsequenz folgen.
Das ist das Konzept der „altruistischen Bestrafung“, die Gruppe oder das Opfer treibt zusätzlichen Aufwand (über den Schaden hinaus) um den Übertreter zu strafen.
Sinn der Maßnahme ist der Schutz der Gemeinschaft durch Sicherung und Erziehung (der Gruppe und des Individuums).
Solange Strafe bzw. Rache in einem verhältnismäßigen und angemessenen Rahmen bleibt, ist daran ethisch nichts auszusetzen. Allenfalls Rache, die überzogen ist (Tod für eine Beleidigung) kann man ablehnen wegen ihres erheblichen Eskalationspotenzials. Aber Tod für Mord ist durchaus angemessen, das Prinzip Auge um Auge ist ja durchaus alt (und durchaus anerkannt) und schließlich ist das Opfer auch sein Leben lang tot.
Natürlich greift die Abschreckung nicht bei allen Taten, besonders Triebtaten, Affekttaten oder Taten, bei denen man unentdeckt zu bleiben gedenkt, ist die Strafandrohung praktisch egal. Dennoch ist es nicht sinnvoll, solche Taten ungestraft zu lassen.
Denn ungestrafte Übertretungen führen ihrerseits wieder zu Selbsthilfe. Schließlich würde auch die Selbsthilfe straflos bleiben. Und Straflosigkeit verletzt ein tief sitzendes Gerechtigkeitsempfinden.
Angemessene Rache ist also keineswegs so negativ und schädlich wie sie häufig dargestellt wird.