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Re: Der Autor ist wohl aus der Zeit gefallen? Lebenslänglich = ca. 17,5 Jahre

Wally Woo schrieb am 11.05.2023 18:10:

Frommer Wunsch. Sobald der nur "schuldunfähig" ist, und das häuft sich, wird der bald wieder auf die Öffentlichkeit losgelassen.

Das ist Unsinn, da schmeißt du wohl Einiges durcheinander. Schulunfähigkeit spielt nur beim eigentlichen Gerichtsurteil eine Rolle.

Wer wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde, kann sogar trotzdem hinterher zur Sicherungsverwahrung in die Psychiatrie eingewiesen werden.

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