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  • mag2000

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Re: Ein Mörder tötete wen mit vollster Absicht ...

mic-mac schrieb am 11.05.2023 14:11:

Es geht darum, was Strafen für einen Sinn haben, ausserhalb der niederen Rachegefühle, die einigen offensichtlich bei einer sachlichen Abwägung bei diesem Thema im Weg stehen.

Wie immer Abschreckung (Mord darf sich nicht "rechnen"), und natürlich Schutz der Bevölkerung vor Rückfälligen

Abschreckung ist gegeben, durch ein voraussichtliche Haftstrafe von 15-20 Jahren. Abschreckung lässt sich nicht beliebig steigern und das ist in diesem Fall schon lange durch empirische Untersuchungen belegt.

Die Rückfallquote gerade bei Mord gehört zu den geringsten:

https://www.zeit.de/wissen/2017-04/todesstrafe-hinrichtungen-wo-wie-warum-faq/seite-2?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Und natürlich kann man nicht aus Angst vor Rückfällen, lebenslange Haftstrafen verhängen. Das kann ja nun nicht der Sinn des Strafrechts sein. Aber so oder so, lässt sich das Thema nicht in einem Satz abhandeln

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