Nur mal um es klarzustellen: In Deutschland bedeutet eine Lebenslängliche Haftstrafe mindestens 15 Jahre, maximal aber 25 Jahre. Nach 15 Jahren Haft kann die Strafe dann bei guter Führung zur Bewährung ausgesetzt werden.
Alles, was über diese 25 Jahre hinweggeht, ist dem Schutzgedanken geschuldet. Ist zur Zeit der Verurteilung bereits klar, dass der Verurteilte auch weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, wird eine Sicherheitsverwahrung angeordnet, die nach den 25 Jahren angetreten wird. Diese Verwahrung ist keine Strafe, sondern einen Sicherungsmaßnahme eben zum Schutz der Öffentlichkeit. Nur in diesem Fall bleibt jemand tatsächlich bis zum Lebensende weggesperrt.
Der Autor des Artikels hat offenbar ein Problem damit anständig zu recherchieren, denn der Artikel macht schnell klar, dass er nicht gerade Themenfest ist und ganz offensichtlich nicht weiß das 25 Jahre die Höchststrafe in D bedeutet.
In den USA meint man mit lebenslanger Haft wirklich das gesamte Leben, nicht aber bei uns.