Kroemer schrieb am 12.05.2023 08:42:
Sie irren sich, denn:
JuraForum.de-Tipp: Wird eine sogenannte 'lebenslange' Haftstrafe in Deutschland verhängt, beträgt die Haftdauer nur im Extremfall max. 25 Jahre. Eine Sicherungsverwahrung, die darüberhinaus angeordnet werden kann, versteht sich nicht als Freiheitsstrafe, sondern vielmehr als eine Maßregel der Besserung und Sicherung.
http://https://www.juraforum.de/lexikon/lebenslange-freiheitsstrafe#:~:text=JuraForum.de-Tipp%3A%20Wird,Ma%C3%9Fregel%20der%20Besserung%20und%20Sicherung.
Sofern jemand tatsächlich für mehr als 25 Jahre unter Verschluss bleibt, gibt es die Anordnung von anschließender Sicherheitsverwahrung. Das deutsche Strafrecht lässt so einen Fall, wie er hier im Artikel beschrieben wurde, gar nicht zu.
Der Artikel ist dahingehend also fehlerhaft was der Autor dadurch hätte verhindern können, wenn er die Sicherheitsverwahrung – die eben keine Haftstrafe ist – dabei erwähnt hätte.
So wie im Artikel beschrieben ist die Behauptung falsch; ohne Wenn und Aber.
Das alles hat nichts mit dem zu tun, was der Autor oder was ich geschrieben haben.
Fakt ist: Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 25 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden muss. Das behauptet Ihr Link ins Juraforum auch nicht. Dass die allermeisten Lebenslänglichen nach 25 Jahren auf Bewährung entlassen worden sind, bedeutet lediglich, dass die zuständigen Strafvollstreckungskammern sie nicht mehr für gefährlich halten.
Fakt ist auch, dass es Lebenslängliche gibt, die seit weitaus mehr als 25 Jahren in Haft sind.
Fakt ist ebenfalls, dass die Sicherungsverwahrung nicht für zu Lebenslang Verurteilte nötig ist. Es ist nicht nötig, Lebenslängliche mit Hilfe einer Maßregel der Besserung und Sicherung in Haft zu behalten, weil man ihnen schlicht die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung verweigern kann und nach den §§ 57, 57a StGB auch verweigern muss, wenn sie weiterhin gefährlich sind.
Und noch einmal: Es gibt in keinem deutschen Gesetz eine Vorschrift, die vorschreibt, dass Lebenslängliche nach 25 Jahren aus der Strafhaft zu entlassen sind. Wenn Du anderer Meinung bist, dann belege mir das mit der entsprechenden Gesetz und dem entsprechenden Paragraphen und nicht mit allgemeinen Ausführungen über den Unterschied zwischen Strafen und Maßregeln, die am Thema vorbei gehen.