Fakt ist: Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 25 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden muss.
Das habe ich auch nirgendwo geschrieben! Ich habe geschrieben das eine Bewährung nach 15 Jahren und einwandfreiem Verhalten möglich ist.
Und noch einmal: Es gibt in keinem deutschen Gesetz eine Vorschrift, die vorschreibt, dass Lebenslängliche nach 25 Jahren aus der Strafhaft zu entlassen sind.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.
fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.
nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.
die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
Fakt ist auch, dass es Lebenslängliche gibt, die seit weitaus mehr als 25 Jahren in Haft sind.
Nicht in Deutschland!
Hans-Georg Neumann (* 14. September 1936 in Berlin) ist der in Deutschland am längsten inhaftiert gewesene Strafgefangene. Er war wegen Mordes ab 1962 rund 60 Jahre in Haft. Jeder Antrag auf Entlassung auf Bewährung von Neumann bzw. dessen Anwälte wurden
abgelehnt, weil ihm durch den Chefarzt des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden keine positive Sozialprognose bestätigt wurde.
Das ist der einzige Fall in der deutschen Justizgeschichte, in der ein Häftling weit über die 25 Jahre hinaus (nämlich tatsächlich 60 Jahre) in Haft war.
Danach gab es nie wieder einen Häftling der mehr als 25 eingesessen hat – es sei denn, es wurde vom Gericht bei der Verurteilung eine Sicherheitsverwahrung angeordnet.
Die Terroristin Brigitte Margret Ida Mohnhaupt hat eine Haftstrafe von 24 Jahren abgesessen, weil es eine besondere Schwere der Schuld erkannt wurde.
Fakt ist ebenfalls, dass die Sicherungsverwahrung nicht für zu Lebenslang Verurteilte nötig ist.
Also wollen sie damit sagen, dass Richter keine Ahnung von ihrem Beruf haben? Was SIE glauben was richtig oder falsch ist, ist nicht von Belang, sondern das, was die jeweiligen Gesetze dazu sagen.
... und nicht mit allgemeinen Ausführungen über den Unterschied zwischen Strafen und Maßregeln, die am Thema vorbei gehen.
Am Thema vorbei? Die Aussage, die hier im Artikel getroffen wurde, ist schlichtweg falsch, also habe ich ganz sicher nichts am Thema vorbeigeschrieben.
Und noch einmal: Es gibt in keinem deutschen Gesetz eine Vorschrift, die vorschreibt, dass Lebenslängliche nach 25 Jahren aus der Strafhaft zu entlassen sind.
Und wo steht, dass es nicht so ist? Sie können das sicherlich mit einem entsprechenden §§ belegen, oder?
Sie sollten nichts verlangen, was sie selbst nicht erfüllen können, denn es gibt keinen §§ der das aussagt, was sie glauben! Glauben ist kein Wissen!