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  • bickerdyke

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Re: Höchststrafe bei mehrfachem Mord?

Zirkon schrieb am 10.05.2023 15:42:

Also 15 Jahre Höchststrafe für Mord lautet der Vorschlag.
Wie ist das bei mehrfachem Mord? Sind für einen Doppelmord dann 30 Jahre angemessen?

Erstmal wäre hier zu trennen ob die beiden Morde in Tateinheit oder Tatmehrheit zueinander stehen.

Dann werden abzusitzende Einzelstrafen zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst, indem die höchste Strafe "angemessen" erhöht wird. Aber die die Summe der Einzelstrafen darf nicht überschritten werden.

https://dejure.org/gesetze/StGB/54.html

Wie in der DSL-Werbung gibts also "bis zu 30 Jahren(*)"

Im allgemeinen wird aber AFAIK davon ausgegangen, dass man mehrere Haftstrafen "parallel" absitzt. Man dürfte also näher an der längsten Haftstrafe plus "Bonus" dran sein als an der tatsächlichen Summe.

Rein praktisch gedacht, nach 15 Jahren ist eine Resozialisierung weder realistisch möglich noch im Interesse der Allgemeinheit. Der Schutz der Bevölkerung vor Wiederholungstätern wiegt für mich schwerer als den Wunsch einen Mörder zu resozialisieren, dessen Opfer diese Chance nicht mehr bekommen kann.

Ja. Das muss gegeben sein. Wenn man so etwas also macht sollte als Unterscheidung von einer "normalen" 15-Jahresstrafe ein automatische "15 Jahre mit besonderer Schwere der Schuld" vergeben werden wenn nach heutiger Rechtslage lebenslänglich angebracht wäre.

(*) mit vielen Sternchen

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