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  • schwer depressiv

419 Beiträge seit 19.02.2020

Re: Höchststrafe bei mehrfachem Mord?

Wie in der DSL-Werbung gibts also "bis zu 30 Jahren(*)"

Dazu müsste aber zuerst § 38 Absatz 2 geändert werden, welcher die Dauer einer zeitigen Freiheitsstrafe auf 15 Jahre begrenzt.

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