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Avatar von bickerdyke
  • bickerdyke

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

Wie relevant ist das?

Also für wie viele Gefangene ist lebenslänglich tatsächlich lebenslänglich? Und warum? Es wird ja einen Grund geben, warum die 15-Jahre-Regel hier nicht angewendet wird.

Unterm Strich ist es mir egal ob wir jemand zu 15 Jahren verurteilen oder zu "lebenslänglich" und er auch nach 15 Jahren rauskommt. Mit einer Ausnahme: Es muss die Möglichkeit geben, Straftäter weiterhin festzuhalten, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht.

Das wird ja über die "besondere Schwere der Schuld" geregelt, die nach der Verbüßung der Haftstrafe bei Bedarf eine Sicherheitsverwahrung ermöglicht.

wenn wir also "lebenslang" zu "15 Jahre mit möglicher Sicherheitsverwahrung" ändern, sollte sich unterm Strich nichts ändern. Da das aber (aus gutem Grund) lebenlang sein kann, können wir das Strafmaß auch gerne "potentiell lebenslänglich" nennen. Als Erinnerung was einem bei entsprechenden Taten blühen kann.

Und jetzt nochmal die Frage: Wie viele Gefangene sind überhaupt davon betroffen dass sie nach 15 Jahren nicht rauskommen? Und ist es bei denen nicht besser so?

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