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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 21.03.2023

echt jetzt?

Es gibt keine hinreichenden Belege dafür, dass allein die lebenslange Freiheitsstrafe abschreckend wirkt und potenzielle Opfer nur durch die Existenz dieses Strafmaßes einen gewissen Schutz genießen. Beleuchtet man die gewünschte Resozialisierung von Straftätern, erweist sich die lebenslange Freiheitsstrafe zudem als inhuman.
Sie schadet den betroffenen Menschen unnötig.

Selbst die Todesstrafe wirkt nicht abschreckend genug sonst würde es keine Morde geben... und die lebenslange Haft soll dafür sorgen, dass ein Mörder keine Gelegenheit hat wieder zu morden. Aber im Detail wird das ja von Fall zu Fall im Prozess entschieden.
Warum also etwas am System ändern?
Und wieso wird hier vom Schaden der Betroffenen geschrieben? Den größt möglichen Schaden hat das Opfer, es hat sein Leben verloren, direkt danach kommen die Angehörigen die einen (hoffentlich geliebten) Menschen verloren haben. Was den Schaden betrifft so steht der Täter weit weit hinten an... so zumindest meiner Meinung nach.

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