paretooptimum schrieb am 22.02.2024 13:47:
Zudem sind wir nach Art. 107 der UN Charta immer noch Feindstaat des 2. Weltkrieges.
Das hat zur Folge, dass Russland für einen Gegenschlag nach Wiederaufnahme der Angriffspolitik keine Zustimmung
des UN Sicherheitsrats bräuchte.Die Völkerrechtlerin und die Politikexperten in den Medien mögen da mal nachlesen und sich ihrer hochgefährlichen Politik bewusst werden.
So ein Blödsinn. Aus welchen Kreisen kommt das denn?
Kannst Du mal noch eben die vertragliche Grundlage für den Überfall Russlands auf die Ukraine darlegen?