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  • Species 8472

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2013

Noch ist sie geltendes Recht

Das mit der Feindstaatenklausel sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seiner Veröffentlichung WD2-3000-147/07 etwas anders.

Dann wollen wir mal hoffen, dass Putin es wie der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht; denn noch ist die Feindstaatenklausel geltendes Recht.

Und wie wollen die Russen denn kommen?

Funktionierende Hyperschallraketen, tonnenschwere Drohnen und Atombomben. Die müssen nicht "kommen". Die Einschläge dröhnen, noch bevor sich der deutsche Generalstab aus dem Bett gequält hat und der gewöhnliche deutsche Landser seine Hosen vollkacken kann.

Rein rechtlich gibt es überhaupt kein Problem mit Waffenlieferungen.

Dann hoffen wir zwei beide mal inständig, dass Russland die rechtliche Bewertung ebenso vornimmt, nicht wahr?! Anderenfalls könnte es passieren, dass Deutschland aus einem zerbombten Berlin in Den Haag heult. Aus einem Bunker heraus. Unter dem Reichstag.

Theoretisch dürften sogar Truppen dem Angegriffenen zu Hilfe eilen.

Das dürften sie. Das wäre dann aber unzweideutig eine Kriegsbeteiligung.

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Nur zur Erinnerung: Krieg ist kein Spiel. Und ob der Auslöser eines Krieges "Recht oder Unrecht" war, beurteilen die Historiker. ... falls es diesmal danach noch welche gibt.

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