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  • Dr. Phibes

mehr als 1000 Beiträge seit 31.01.2009

"In der Wohnung dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden."

Und man darf drei blühende lebende Pflanzen haben.
Die aber nicht trocknen, sonst mehr als 25/50 Gramm (50 laut Zeitungsartikel)
§ 34
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1
a) mehr als drei lebende Cannabispflanzen besitzt oder
b) mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt,

Viel Spass bei paranoiden Wahnvorstellungen :).

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