Und man darf drei blühende lebende Pflanzen haben.
Die aber nicht trocknen, sonst mehr als 25/50 Gramm (50 laut Zeitungsartikel)
§ 34
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1
a) mehr als drei lebende Cannabispflanzen besitzt oder
b) mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt,
Viel Spass bei paranoiden Wahnvorstellungen :).