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  • Crass Spektakel

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Konventionen

Was Rötzi mitzuteilen versucht ist mir auch nicht ganz klar, meistens
läufts sowieso auf nichts zu sehen => Dinosaurier hinaus.

Was mich angeht, ich kenne die Haager-, UN- und OSZE-Konventionen:

Soldaten unterstehen prinzipiel dem Recht ihres Staates, auch im
Ausland. Wenn ein deutscher Soldat im Dienst und unter bestimmten
Umständen sogar in der Freizeit in der USA einen Amerikaner erschießt
dann wird er vor einem deutschem Gericht verhandelt. Ja, das ist so.
Nur im Fall "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" oder
internationales Recht wird der STAAT aber nicht der SOLDAT zur
Rechenschaft gezogen wobei der Staat allerdings Rechtshilfe erbitten
kann wenn er sich nicht in der Lage sieht die einzelnen
Verantwortlichen abzuurteilen (z.B. Milosewicz). Ich begrüsse es zwar
daß sich die europäischen Staaten mehrheitlich der Gerichtsbarkeit
Den-Haags unterwerfen, aber das ist eine freiwillige Entscheidung.

Saddam-Irakische Soldaten und Taliban-Soldaten werden als
Kriegsgefangene entsprechend der Genfer Konventionen behandelt und
ich habe noch nie gehört daß es da Probleme gab. Kriegsgefangene
können bis zum Ende der Kampfhandlungen und eine angemessene Zeit
darüber hinaus inhaftiert werden. Woraus sich auch ergibt daß weder
echte Kriegsgefangene noch zivile Saboteure ein Recht auf Freiheit
haben. Interessanterweise wurden inzwischen die meisten
Kriegsgefangenen freigelassen auf Ehrenwort. Da sich diese Leute
offenbar an die Regeln der Kriegsführung gehalten haben ist ihr
Ehrenwort durchaus einiges wert während andererseits das Ehrenwort
eines zivilen Saboteurs nichts wert ist.

Für zivile Saboteure gelten keine Genfer Konventionen, rein rechlich
sind die tatsächlich bis heute komplett vogelfrei und zur beliebigen
Verwendung durch ihre Häscher vorgesehen. So ist die UN nunmal, das
wurde so bei der Gründung übernommen mit einstimmiger Zustimmung
aller Gründer. Denn wer das Recht zum bewaffnetem Kampf fordert der
muß sich an die Regeln des bewaffneten Kampfes halten. Und das heist
als allerallerallerallerallererstes: Sich als Kämpfer erkennbar
machen, die Kampfpartei offen angeben. Das ist alles im Falle von
zivilen Saboteuren nicht gegeben, entsprechend der Konventionen darf
man sie am nächsten Baum aufknüpfen. Daß die Amis das nicht tun liegt
daran daß sie im Rahmen ihrer eigenen Rechte Schutzmaßnahmen für
diese Leute treffen. Dieser Schutz umfaßt aber nur die
Menschenrechte: Essen, Trinken, körperliche Unversehrtheit. Nichts
spricht jedoch gegen unbequeme Haftbedingungen, durchgehende Verhöre
usw. solange keine körperlichen oder geistigen Schäden
zustandekommen. Das ist alles nicht geregelt in den Konventionen, ist
zwar nicht nett, aber einstimmig von der UN so definiert worden.

Und der Fall Masri? Tja, da haben die USA bereits entsprechend den
mangelhaften UN-Rechten ausreichend Abhilfe geleistet: Sie haben ihn
frei gelassen, sich einer internationalen Jury gestellt, den Fall als
Fehler deklariert und das wars. Entschädigungen usw. sind jetzt reine
PR-Angelegenheiten der USA. Es gibt nämlich auch kein Recht auf
Fehlerfreiheit. Mehr sieht das mangelhafte UN-Recht nicht vor. Es
gibt keine Weltpolizei und das ist gut so, denn dafür käme auch
wieder nur die USA in Frage. Auf jeden Fall ist er ohne körperliche
Schäden freigekommen.

Ich sehe eigentlich nur zwei Probleme:

Definition von Folter, für einige ist Folter schon das Vorbehalten
schmackhafter Nahrung, für andere erst das Verwenden der eisernen
Jungfrau und Elektroschocks.

Mangelde Koordination der Geheimdienste. Die CIA hätte als erstes
Masris Geschichte überprüfen müssen. Oder Masri ist ein Doppel- oder
Dreifachagent und arbeitet als Honeypot, entweder für den Westen oder
den militanten Islam.
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