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  • AbsolutGarNix

mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.2016

Verstoß gegen RstV

§ 2 a
Allgemeine Programmgrundsätze

Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme haben in ihren Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Sie sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten,
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Anscheinend ist es Sitte in Deutschland, Faschisten zu bewaffnen um diese dann fremde Regierungen stürzen zu lassen. Dann sollte das aber auch so kommuniziert werden. Da dies aber nicht passiert, könnte man ja annehmen, es ist Sitte in Deutschland, sich gegenseitig die Hucke vollzulügen, was dann kein Verstoßngegen den RstV wäre, laut dem ja nur von einer "Stärkung" der Achtung die Rede ist. Bleibt die Frage, wessen Würde geschützt wird, wenn Terroristen verharmlost werden.

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