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  • SvenV

mehr als 1000 Beiträge seit 21.12.2016

Kameltreiber und Kümmeltücken vs Köterrasse und Hundeclan

Geht es nach der Hamburger Staatsanwaltschaft sind zumindest Köterrasse und Hundeclan keine Beleidigungen, die eine Strafverfolgung rechtfertigen könnten. Auch Sätze wie "Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören." sind völlig in Ordnung.

Vor diesem Hintergrund blieb Herr Poggenburg in seiner Wortwahl gemäßigt. Jedenfalls hört sich Kameltreiber und Kümmeltürken in meinen Ohren freundlicher an, als Köterrasse und Hundeclan. Auch verzichtete er auf die seinem Gott empfohlene Vernichtung des Lebensraums der Betroffenen. Aber das kann dahingestellt bleiben.

Denn wie die Hamburger Staatsanwaltschaft seinerzeit feststellte, "Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.". Betont wurde dabei, dass genau dies für die Beleidigung "Deutscher" nicht zutreffe.

"Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen Teil der Bevölkerung", somit bleibt deren Beleidigung keine Volksverhetzung, weiterhin erlaubt und straffrei. Nun kommt unser Grundgesetz ins Spiel, welches die Gleichheit aller Menschen vorsieht.

Damit aber muss genau das Gleiche Recht eben auch für Türken gelten, bei denen es sich eben auch gerade nicht "um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt". Man darf also gespannt sein, wie dies nun von der Staatsanwaltschaft interpretiert wird.

Könnte es etwa sein, dass das Grundgesetz nicht mehr gilt, manche Menschen doch nicht gleich sind? Man darf gespannt sein. Ich halte grundsätzlich wenig von gegenseitigen Beleidigungen. Allerdings bin ich sehr darüber verwundert, dass der Autor hier nicht eben auch die Kunstfreiheit berücksichtigt hat?

Denn die deckt regelmäßig auch übelste Satire durch Artikel 5 GG ab. Hier hätte eine kleine Recherche bei Wikipedia gereicht, Stichwort Büttenrede.

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