nixuser schrieb am 21.02.2018 12:34:
ja, die Begründung ist auch völlig plausibel:
"Es muss sich um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt", sagt Frombach. "Und hier ist es ja gerade nicht der Fall."
Hätte er z.B. die Soggsn so genannt, die ja das Volk™ sein wollen, wäre das Volksverhetzung. Verständlich aber trotzdem nicht erlaubt.
Deshalb auch die weitere Erklärung:
"Alle Deutschen" sind nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft demnach keine solche Gruppe.
Dies zeigt lediglich eines:
Dieses Drecksgesetz ist ein Knebelgesetz ausschliesslich fuer das einheimische, ethnisch deutsche Staatsvolk.
Und als solches wurde es auch einmal urspruenglich erdacht.
Pfui Deibel! Weg damit!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.02.2018 12:46).