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26 Beiträge seit 26.03.2023

Die bestehenden Gesetze geben den Gerichten ausreichend Spielräume

Nicht nur den Gerichten. Wobei die gerade in Heilbronn fünf der Herrschaften für drei bis fünf Monate ins Gefängnis geschickt haben. Ohne Bewährung. Die passenden Gesetze gibt es schon, man müßte sie nur anwenden.

Wobei schon überrascht, dass im Land des Weltmeisters des Abmahnwahns noch niemand Wege gefunden hat, den Blockierern mit Polizeiauflagen, Gebührenbescheiden und zivilrechtlichen Kostenbescheiden das Blockieren ab zu gewöhnen. Man kann Gebühren für Polizeieinsätze in Rechnung stellen, Anzeigen wegen Nötigung stellen und die Verfahren dann gegen Zahlung von Strafgeldern und Auflegen.

Die Polizei hat die Möglichkeit, von jedem Blockierer die Personalien fest zu stellen und diese an Anwälte weiter zu geben, die etwa im Auftrag blockierter Autofahrer Schadenersatz oder Unterlassung einklagen können. Kombiniert mit Gebührenbescheiden.

Man müßte nur wollen.

Und da hapert es wohl.

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