Der Richterbund .. an die Aktivisten:
Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit enden dort, wo das Strafrecht beginnt.
Da hat der Richterbund nicht zugehört. Die LG beruft sich nicht auf Art. 5 oder 8 GG, sondern auf Art. 20 IV GG. Und nein, andere Abhilfe war nicht möglich, da alle rechtlichen Instanzen durchschritten wurden und TROTZDEM der Staat wider das Gesetz, gegen höchstrichterliche Urteile und internationale Abkommen VERSTÖSST und HANDELT. Und die Zeit drängt. Da nützen auch jahrhundertealte Roben nichts.^^