Wo ist da welche Not, die ein handfestes Eingreifen von Autofahrern - vor erscheinen der Polizei - mittels Selbsthilferechten erfordert? Die Polizei ist ja i. d. R. sehr schnell am Blockardeort, auch um Konflikte zu verhindern.
Wo ist da welche Not, die ein handfestes Eingreifen von Autofahrern - vor erscheinen der Polizei - mittels Selbsthilferechten erfordert? Die Polizei ist ja i. d. R. sehr schnell am Blockardeort, auch um Konflikte zu verhindern.