Life.3 schrieb am 22.04.2023 10:57:
Katzenbeisser schrieb am 21.04.2023 17:10:
Dann soll die Regierung einfach die Autofahrer entschädigen (Verdienstausfall), dann haben es die Autofahrer nicht mehr nötig zus Selbsthilfe zu greifen und können das Ganze gelassen sehen.
Wie bei Corona:
Die Regierung wollte unbedingt Lockdowns, also ist es ihre Aufgabe gewesen, die Betroffenen zu entschädigen.Corona : der Staat hat ...
Aber:
Es handelt sich hier um zivile Personen ( aber organisiert ) die andere zivile Personen schädigen.
Das ist erst mal wohl ein BGB Ding.
die "Organisiertheit" bringt ev. das StGB rein über Bandenmäßiges .. vorgehen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung
Da ist kein Zivilrecht. Das kommt in einer Schadensersatzklage zum Zuge.
Flieger verpasst z.B. Hier ist ja kein Unfall, hier wird vorsätzlich gehandelt.
Eine Erläuterung hier:
https://dost-rechtsanwalt.de/organisierte-kriminalitaet/menschenhandel/noetigung/
Nun gibt es aber Urteile in Bezug auf den Straßenverkehr (Drängeln ist Nötigung)
Wenn aber Drängeln Nötigung ist, dann ist Sitzblockade auch Nötigung. Aus
https://www.bussgeldkatalog.de/noetigung/
"Daher kommt es nicht selten auch zu Nötigungen im Straßenverkehr gemäß Verkehrsrecht. Diese können beispielsweise in den folgenden Fällen vorliegen:
Schneiden anderer Fahrzeuge, sodass diese stark abbremsen müssen
Eigenes starkes Abbremsen ohne ersichtlichen Grund
Dichtes, bedrängendes Auffahren mit Gefährdung (Drängeln)
Verdrängen von einer Fahrspur
Versperren einer Straße"