Haschpappi schrieb am 22.04.2023 10:54:
Wo ist da welche Not, die ein handfestes Eingreifen von Autofahrern - vor erscheinen der Polizei - mittels Selbsthilferechten erfordert? Die Polizei ist ja i. d. R. sehr schnell am Blockardeort, auch um Konflikte zu verhindern.
https://dost-rechtsanwalt.de/organisierte-kriminalitaet/menschenhandel/noetigung/
"Eine Nötigung begeht, wer einen anderen Menschen rechtswidrig mit einem Nötigungsmittel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Nötigen ist also das Erzwingen eines bestimmten Verhaltens."
Also wenn man ein Nötigung für gegeben hält, dann könnte Selbsthilfe gerechtfertigt sein.
Aber vor Gericht und auf hoher See...
Ich würde mich da zurückhalten wollen.