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Re: Selbstjustiz ist strafbar

CSC schrieb am 22.04.2023 11:41:

Wenn man hier ordentlich abwaegt und das Prinzip der Verhaeltnismaessigkeit anlegt hebt sich das gegenseitig auf, ohne Verfolgung der genoetigten Autofahrer.

Aber ich sehe hier noch privatrechtliche Ansprueche der genoetigten Autofahrer gegenueber den geklebten aufkommen, da tut sich eine ganz neue Welt auf...

Verhaeltnismaessigkeit wir immer wieder geblubbert, gibt es im Notwehrrecht aber so nicht. Außer wenn man auf das Kirchbaumurteil abstellt. (Kinder beim Kirchenklauen aus dem Baum geschossen) Bei Notwehr wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Güter- und Interessenabwägung zu Gunsten des Angegriffenen ausfällt.

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