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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Re: Notwehr gem. § 32 StGB: Tatbestandsmerkmal "Angriff"

Und ja, es ließe sich sicher konstruieren. Wesentlich ist nur, dass ein geschütztes Rechtsgut verletzt wird.

Nee, konstruiert wird diesbezüglich gar nix: "Angriff" ist für das Selbsthilferecht (§ 32 StGB) eine notwendige Vorraussetzung und ist diesbezüglich mit einer Tätigkeit (aktiven Handlung) des Angreifers verbunden; z. B. auf das Rechtsgut "körperliche Unversehrtheit". Mit Sicherheit geht von (passiven) Klimaklebern kein Angriff aus da kann auch nix "an den Haaren herbeigezogen" werden. Die Klimakleber halten lediglich den Strassenverkehr auf und nerven damit gewaltig die Bürgerinnen und Bürger - sie greifen nicht das o. a. Rechtsgut an.

Haschpappi

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