Haschpappi schrieb am 23.04.2023 10:35:
Und ja, es ließe sich sicher konstruieren. Wesentlich ist nur, dass ein geschütztes Rechtsgut verletzt wird.
Nee, konstruiert wird diesbezüglich gar nix: "Angriff" ist für das Selbsthilferecht (§ 32 StGB) eine notwendige Vorraussetzung und ist diesbezüglich mit einer Tätigkeit (aktiven Handlung) des Angreifers verbunden; z. B. auf das Rechtsgut "körperliche Unversehrtheit". Mit Sicherheit geht von (passiven) Klimaklebern kein Angriff aus da kann auch nix "an den Haaren herbeigezogen" werden. Die Klimakleber halten lediglich den Strassenverkehr auf und nerven damit gewaltig die Bürgerinnen und Bürger - sie greifen nicht das o. a. Rechtsgut an.
Haschpappi
Du wirst es nicht sinnerfassend lesen wollen, aber dennoch nochmals:
https://www.juracademy.de/strafrecht-at1/notwehr.html
Notwehrfähig sind alle Individualrechtsgüter. Dazu gehört auch die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Die Fahrer wollen nicht da halten, die werden dazu genötigt. Wenn Nötigung vorliegt, gilt ganz profan: „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.“
Notwehrrecht ist für viele kognitiv nicht erfassbar, mach dir nichts daraus.
Deshalb geht es sinnvollerweise oft in die 2. Instanz.
Und nochmal, ich würde mich da zurückhalten. Sinnvoll wäre von jedem Fahrer der dort feststeckt, eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Nötigung zu schreiben.Und (Zehn)Tausende Anzeigen würden ihre Wirkung auf Dauer nicht verfehlen.
Die Staatsanwaltschaft hat dann auch etwas "Spass".