Haschpappi schrieb am 23.04.2023 11:54:
Schon mal daran gedacht, dass ein "Klimakleber" das Recht hätte von dem Selbsthilferecht "Notwehr" gebrauch zu machen, wenn er tätlich von einer Zivilperson - sitzend und klebend auf der Strasse - angegriffen wird?
Aber zurück zur Ausgangssituation: Für die Staatsanwaltschaft hört der Spass auf wenn dem Klimaaktivisten eine Körperverletzung ärztlich attestiert wird, welche eindeutig von einem Angriff (Wegzerren des Aktivisten von der Straße) stammt.
Ein Lkw-Fahrer, der meinte Klebekinder von der Straße zu ziehen wurde kürzlich in Berlin festgenommen - das ging der Polizei dann doch zu weit.
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