Tulipan2 schrieb am 21.04.2023 11:44:
P.S.: Aber auch die Person, die von einer Staatsanwaltschaft schikaniert wird, indem Raub nicht als WEGnahme einer Sache definiert, sondern originell ausgelegt wird. (Rechtsbeugung)
Vor allem fehlt die Zueignungsabsicht ("in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen").