Soweit verschieden Zeitungen berichteten, war er bereits einige Male in Verwahrung genommen worden.
Meine Aussage mit dem »nicht begriffen« bezog sich nicht auf das Urteil und die Haftzeit, sondern auf die offenbar vorliegende Einschränkung im Denken. Wer sich vor Gericht (einige Zeit vor dieser Verhandlung) gerade eine Geldstrafe abgeholt hat und dann nichts Besseres zu tun hat und sich wieder auf einer Fahrbahn festklebt, gehört doch eigentlich in psychiatrische Behandlung. Mit dem stimmt doch etwas nicht!
Dass er nun offenbar auch nichts gelernt hat und weitermachen will, wird ihm irgendwann sehr leid tun; nämlich dann, wenn der Richterin endgültig der Geduldsfaden reißt. Überhaupt schon ein Wunder, dass er erst nach 48 Straftaten zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Es war noch schlimmer ein Ambulanzflugzeug mit Notfall-Patient konnte nicht landen.
Das habe ich tatsächlich nicht mitbekommen; mal gut, dass dem Patienten nichts passiert ist und Schaden genommen hat.
Ich hätte es allerdings besser gefunden, dass man ihn nicht für 5 Monate einsperrt, denn die Unterkunft kostet mindestens 180,-€ täglich was selbstverständlich zulasten des Steuerzahlers geht.
Ginge er am 01. Mai ins Gefängnis und würde am 30. September entlassen, hätte er 153 Tage eingesessen und Kosten in Höhe von sagenhaften 27.540 € verursacht – Gerichtskosten und Einsatzkosten der Polizei noch gar nicht mitgerechnet.
Es kann nicht angehen, dass jemand vorsätzlich immer wieder und wieder Straftaten begeht, um dann auch noch auf Staatskosten Vollpension zu genießen.
Bei 153 Tagen wären das satte 1.224 Stunden, wobei selbstverständlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden verpflichtend sein soll.
Dann haben sie keine Zeit, um Unfug zu treiben und an den Wochenenden keine große Lust, weil ihnen (endlich mal) die Knochen vom richtigen Arbeiten wehtun. Man kann ihm auch an den Wochenenden ab Freitag 18:00 Uhr bis Montagmorgen 06:00 Uhr eine elektronische Fußfessel verpassen, damit er nicht auf dumme Ideen kommt.
Aber das nur so am Rande.