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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Selbstjustiz ist strafbar

Zeitungsbericht: Protestteilnehmer mit Lieferwagen touchiert und von Straße gezerrt. Umfragen für Gruppierung verheerend. Wie eng wird es für die "Klimakleber"?

Bei Straßenblockaden der Gruppe "Letzte Generation" ist es in Berlin zu Übergriffen von Verkehrsteilnehmern auf Aktivisten gekommen.

In die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger - außerhalb einer "vorläufigen Festnahme durch Jedermann" (z. B. bei Straftaten, gem. § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung) durch einfache körperliche Gewalt - einzugreifen, dazu befugt sind hierzulande nur behördliche Amts-/ Hoheitsträger der Ordnungs-/ Sicherheitsbehörden (Polizei, Stadtpolizei, Ordnungsämter).
Diese behördlichen Befugnisnormen sind in den Polizeigesetzen und der Strafprozessordnung (StPO) verankert.
Privatpersonen sind nicht(!) befugt wegen einer Straßenblockade selbst "Hand anzulegen" und die Aktivistinnen und Aktivisten von der Straße zu ziehen.
Das eigenmächtige vorgehen von Privatpersonen gegen "Klimakleber" ist somit reine Selbstjustiz und erfüllt diesbezüglich mindestens den Straftatbestand der Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch). Der § 127 Abs. 1 StPO wurde vom Gesetzgeber für Privatpersonen geschaffen um die Identität eines potenziellen (flüchtigen) Straftäters zu klären und diesen "unmittelbar" - zwecks Strafverfolgung - an die Polizei zu übergeben. Die Berufung einzelner Autofahrer auf diese zivile StPO-Befugnisnorm zieht rechtlich hierbei nicht! Notwehr und Nothilfe scheiden als Zivilrechte hierbei ebenfalls aus.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.04.2023 16:56).

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