Doch es stellt sich durchaus die Frage, inwieweit die Verkehrsblockaden als (mittelbar) gewalttätig eingestuft werden können.
Und das ungeachtet der Diskussion um Krankenwagen, die nicht durch Rettungsgassen kommen, zu deren Bildung sich die LG im "Protestkonsens" ebenfalls verpflichtet – oder Schwangeren, die in den Staus feststecken. Denken Sie nur an gestörte Lieferketten, kostspielige Verspätungen oder auch den Entzug von Frei- und Regenerationszeit.
Es nimmt nicht wunder, dass Gerichte die sogenannten Klima-Kleber inzwischen bereits mehrfach wegen Nötigung nach § 240 des Strafgesetzbuchs verurteilt haben.
Ganz gewaltlos sind diese Blockaden wahrlich nicht. Doch denke ich an oben erwähnte gestörte Lieferketten, dann würde die weiter oben besagte Nötigung von Personen umgemünzt und aufgetürmt in finanzielle Höhe der entstandenen Kosten juristischer Personen, die unter dieser Gewalt dieser Aktivisten leiden.
Und wäre nicht auch der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt?
Augenscheinlich trotz aller Nötigung so lange nicht, wie sich die nicht zugeklebten Türen der blockierten Kraftfahrzeuge öffnen lassen.
Laut ihres im Internet veröffentlichten "Protestkonsens" erklären sich die Aktivisten der Letzten Generation als "absolut gewaltfrei" und im Übrigen dazu bereit, "alle staatlichen Konsequenzen in Kauf zu nehmen".
Die Generation, welche sich Widerstand gegen die Staatsgewalt auf die Fahnen schreiben würde, täte das aller Wahrscheinlichkeit nicht wegen dem Symptom der Ausbeutung von Mensch und Natur, sondern ihrer staatlich forcierten Ursache. Die scheint mir im kollektiven Verständnis von der Arbeit zu stecken, die auf die Ausbeutung der Natur hinausläuft. So lange letzteres auf den Fahnen der Klimabewegung weht bleibt die Ausbeutung des Proletariats ausgehebelt, das Proletariat im Dunkeln, wörtlich ausgebremst und blockiert (teilweise gar auf der Straße)...