bienenstich schrieb am 31.05.2023 23:06:
Diesen irregeleiteten Personen aber generell das Recht abzusprechen, sich nach Art. 8 GG spontan, unangemeldet und ohne Erlaubnis zu versammeln, ist für mich nicht tragbar.
Das generelle Recht sich irgendwo unangemeldet auf eine Straße zu stellen oder sich gar festzukleben gibt es nicht.
Dürfte jeder mit einem Protestanliegen einfach Straßen oder Gleise blockieren, würde der Verkehr zusammenbrechen. Deswegen gibt es §8 (2):
"Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
Du darfst dich nur generell spontan, unangemeldet und ohne Erlaubnis in einem Gebäude versammeln.
Und auch das sogar nur wenn dem keine anderen Grundrechte wie Hausrecht wegen "Eigentum" entgegen stehen. Nicht spontane Proteste auf Straßen sind generell anmelde- und genehmigungspflichtig.