Two Moons schrieb am 01.06.2023 07:58:
Das ist so nicht richtig. Demonstrationen sind nicht genehmigungspflichtig, lediglich anmeldepflichtig. Es wäre auch widersinnig wenn ein Protest gegen die Regierung, erst von Regierungsorganen genehmigt werden muss.
OK, nicht ganz korrekter Ausdruck.
Was wäre der richtige Ausdruck für "Kann nach der Anmeldung untersagt werden, wenn die Genehmigungsbehörde entscheidet, das es die öffentliche Ordnung stören würde."?
Verbotsoptional?
Glaube nicht, das diese Blockaden von Hauptverkehrsstraßen nicht untersagt würden, wenn sie angemeldet würden.