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Avatar von oldman123
  • oldman123

mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2003

Rückwirkende Strafverfolgung?

Man verstößt also gegen ein wie auch immer geartetes Gesetz oder einer gesetzlichen Einordnung, dass es noch gar nicht gibt?
Was'n das für'n Humbug?

Sie wollen also jetzt schon Menschen bestrafen, für den es noch gar keinen Straftatbestand gibt, gegen den sie verstoßen haben? Sozusagen Rückwirkend?

Jeder der mindestens 2 mal gegen die StVO gegen die Parkverbotsregeln verstoßen hat, dessen wird sein Fahrzeug wird beim 3. mal konfisziert - auch rückwirkend. Dann würden sich unsere Straßen ganz schön leeren.

Wäre ja blöd, wenn man gesetzlich festlegt, dass Ladendiebstal mit Handabhacken bestraft wird, würde rückwirkend viele Leute mit fehlenden Händen rumlaufen.

Für Gesetze gibt es immer ein Gültigkeitsdatum, ab wann ein Paragraph/ein Gesetz zur Anwendung kommt. Ermittlungen gegen einen Gesetzesverstoß können auf verdacht hin beginnen.
Sollte mal eine extremistische Partei (fiktiv) die Grünen in D als kriminelle Vereinigung einstufen und verbieten, will man dann alle Spender vor den Kadi zerren, weil es Gesetzt wird Spenden als kriminell einzustufen, auch wenn das vor dem Verbot der Grünen noch gar nicht verboten war?

Achtung Nazi-Keule: Nicht mal die Nazis haben rückwirkend Kommunisten und andere als Staatsfeinde nach 1932 deklarieren Feinde des Volkes nach der Machtübernahme bestraft, die sich von Organisationen lossagten oder besser der NSDAP oder anderen Machtstrukturen der Nazis anschlossen. Und das obwohl sie Mitglieder von staatsfeindliche Organisationen waren und diese somit in jeder Form unterstützten.

Klar, Vergleiche hinken, besonders wenn man überspitzt.
Aber warum soll man jemanden bestrafen, was zur Zeit ohne ein Gesetz, Verordnung,... als irgendwas noch gar nicht strafbar war?

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