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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Verdacht und Tatbestand sind nun einmal nicht das Gleiche.

Karyptis schrieb am 01.06.2023 07:55:

Für das Gesetz ist nur wichtig, ob die begünstigte Gruppe zum Zeitpunkt der Spende den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung erfüllt hat und ob der Spender das wissen konnte.

Das Wissen der Spender ist spätestens mit der Razzia gegeben.

Nun, ohne Urteil ist der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung nun einmal nicht erfüllt.

Das einzige Wissen, das spätestens mit der Razzia gegeben ist,
ist das der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung besteht.

Nur sind Verdacht und Tatbestand nun einmal nicht das Gleiche.

Das scheinst du jedoch nicht zu verstehen.
Vielleicht wirst du einmal zu Unrecht einer Straftat verdächtigt,
und verstehst es ja dann...

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