Nun, ohne Urteil ist der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung nun einmal nicht erfüllt.
Tatbestände werden durch Taten erfüllt, nicht durch Urteile. Urteile stellen das fest und bestimmen ggfs. die Strafe dafür. Das Strafverfahren wiederum dient zusammen mit den Ermittlungen der Feststellung von Tatsachen, der Unterbrechung der Verjährung und der zeitnahen Sicherung von Beweismitteln.