Karyptis schrieb am 01.06.2023 09:04:
Nun, ohne Urteil ist der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung nun einmal nicht erfüllt.
Tatbestände werden durch Taten erfüllt, nicht durch Urteile. Urteile stellen das fest und bestimmen ggfs. die Strafe dafür.
Korrekt.
Ob irgendwelche Taten einen Tatbestand erfüllen,
wird von Gerichten festgestellt,
(und nicht z.B. von der bayrischen Polizei...).
Solange dies nicht geschehen ist,
gilt der Tatbestand noch nicht als erfüllt,
und es gilt die Unschuldsvermutung.