Dass ein anderes Gericht den Status der LG bestimmt, ist nicht Voraussetzung für die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Unterstützung.
Die Einstufung der LG als kriminelle Vereinigung kann natürlich auch im Strafverfahren/Prozess wegen Unterstützung vorgenommen werden.
Um Aufwand zu sparen kann man das laufende Verfahren bei unterbrochener Verjährung und sichergestellten Beweismitteln auch bis zu einem Grundsatzurteil unterbrechen. Aber auch das widerspricht nicht der Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Spender.