Dieser Vorwurf könnte ganz schnell aus dem Weg geräumt werden. Die "letzte Generation" müsste nur endlich eine bundesrepublikanische Partei gründen und zügig schauen, dass das Bundesverfassungsgericht für Ihre Partei keine Verfassungswidrigkeit attestiert.
siehe §129 StGB Abs (3): Abs (1) ist nicht anzuwenden, "wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,"
Gleichwohl Abs (1) und Abs(2) eine klare Definition für "kriminelle Vereinigung" bereitstellen, in der sich die Mitglieder, Unterstützer und Spender der "Letzten Generation" vermutlich wiederfinden.
So einfach könnte es ein.