Umfaller schrieb am 25.05.2023 11:36:
Das Gegenteil dürfte richtig sein: Wegen der Berichterstattung dürfte "allgemein bekannt" (Juristendeutsch) sein, dass hier der Verdacht einer kriminellen Vereinigung vorliegt. Damit scheidet der "unvermeidliche Verbotsirrtum" bei einer Spende aus.
Wieso sollte der "unvermeidliche Verbotsirrtum" ausscheiden?
Ein Verdacht ist keine Verurteilung,
das wurde durch die Aktion noch einmal klar,
und somit ist ein Spende noch nicht widerrechtlich.