szul schrieb am 25.05.2023 13:45:
Umfaller schrieb am 25.05.2023 13:04:
Offen ist nicht das ab wann, sondern das "ob". Wenn das rechtskräftig festgestellt wird, dass die LG eine Kriminelle Vereinigung ist, dann gilt die Widerrechtlichkeit ab dem Zeitpunkt, ab dem sie eine Kriminelle Vereinigung darstellte, nicht ab Verurteilung.
Das mag deine Meinung sein,
doch die meisten (Experten) sehen das anders.Denn die Unschuldsvermutung muss bis zu einer Verurteilung gelten.
Und der aktuelle Stand ist klar:
Aktuell ist die Letzte Generation keine kriminelle Vereinigung.Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München erklärte auf Nachfrage von Telepolis, der Hinweis sei "missverständlich" gewesen und daher geändert worden. Es bestehe bisher nur ein Anfangsverdacht auf kriminelle Vereinigung. Wenn sich dieser bestätigte, müssten Spenderinnen und Spender nicht rückwirkend mit Strafverfolgung rechnen, stellte er klar. Die Strafandrohung gelte erst, wenn sie bewusst eine kriminelle Vereinigung unterstützen würden.
https://www.telepolis.de/features/Letzte-Generation-Noch-gilt-die-Unschuldsvermutung-9064811.html
Noch müsse sich kein Unterstützer Sorgen machen, meint ARD-Experte Götschenberg. Er erwartet, dass die Überprüfung der Vorwürfe noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Theoretisch können zwar Unterstützer von kriminellen Vereinigungen mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden. Ob dies aber auch rückwirkend möglich ist - das sei angesichts der aktuell noch unsicheren Rechtslage eher zweifelhaft.
https://www1.wdr.de/nachrichten/letzte-generation-razzia-ermittlungen-100.html
Für juristische Laien wahrscheinlich eine komische Vorstellung: Man spendet Geld, um damit Straftaten zu finanzieren? Macht man sich dann nicht selbst strafbar? „Nein, solange man nicht die konkrete Straftat, sondern die Gruppe und deren Anliegen finanziert“, sagt Friedhelm Hufen, Professor für Staatsrecht an der Universität Mainz. „Grundsätzlich ist die ‚Letzte Generation‘ eine Gruppe von Menschen, die sich für das Klima einsetzen. Ihnen darf man natürlich Geld spenden.“ Heikel werde es aber, wenn es in die Richtung Anstiftung, Begünstigung, Beihilfe oder sogar Mittäterschaft geht. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn man den Klima-Aktivisten gezielt den Kleber kauft oder die Gruppe nur finanziert, um eigene strafbare Ziele umzusetzen, so Hufen.
https://www.merkur.de/politik/protest-klima-kleber-spenden-letzte-generation-klimawandel-zr-92266620.html
sind das jene Experten, die damals felsenfest der Meinung waren, dass das sich ankleben ganz sicher keine strafbare Nötigung dar stellt?
Also bevor da Heerscharen von Aktivisten wegen einer strafbaren Nötigung zu einer Geld- oder gar einer Haftstrafe verurteilt wurden.