um sich dann auf deren Dächern sitzend festzukleben, begeht damit mindestens vorsätzliche Sachbeschädigung.
Es bleibt aber ein strafrechtliches Vergehen (Straftaten Zweiteilung) und stellt keine schwere Straftat (Verbrechen, Straftaten von erheblicher Bedeutung) dar; ein Kriterium für die Einstufung als "kriminelle Vereinigung". Das anmieten eines Mietwagen ist auch nicht verboten.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.05.2023 15:02).