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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Re: Eine Vereinigung, die z.B. Mietwagen anmietet,

Es bleibt aber ein strafrechtliches Vergehen (Straftaten Zweiteilung) und stellt keine schwere Straftat (Verbrechen, Straftaten von erheblicher Bedeutung) dar; ein Kriterium für die Einstufung als "kriminelle Vereinigung"

Nun, für sich gesehen ist diese "tolle Aktion" genau das was du sagst.
Es geht aber darum, dass die LG tausende Anzeigen gesammelt haben, und wohl auch die Mitglieder dafür bezahlt haben.
Das ist dann wieder etwas anderes.
Übrigens wäre laut deiner Definition dann auch eine Taschendiebbande keine kriminelle Vereinigung - merkste?

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