GordonHannes schrieb am 25.05.2023 13:56:
Der Webseitenersteller wird ein IT Hansel sein und kein Jurist - wo da auf dem Weg bis zu dem über sicher zig Zwischenstellen evtl was verlorenging muss man sicher noch herausfinden.
Vielleicht einfach aus bestehenden Vorlagen was schnell zusammengefrickelt.
"IT Hansel" sind nicht für den Content zuständig,
nur für das "technische drum herum".
Der Content kommt bei sowas immer vom Auftraggeber,
und das war das ZET, also die Staatsanwaltschaft.
Selbst bei kleinen Webshops wird jeder "IT Hansel"
sich händeringend dagegen wehren,
verantwortung für den Content zu übernehmen.
Und die Staatsanwaltschaft wird sicherlich
keinen "IT Hansel" Content in deren Namen verzapfen lassen.
Und ich habe es noch nie erlebt, dass eine Seite online ging,
ohne dass der Auftraggeber diese vorher freigegeben hat.
Falls doch, dann hat der seine Sorgfaltspflicht verletzt,
denn er trägt so-oder-so die Verantwortung für den Content.